Rat und Hilfe
Wichtige Informationen
Der tiefgreifende Verlust eines nahestehenden Menschen löst große Trauer aus und verändert unser seelisches Gleichgewicht. Wir stehen Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite, erledigen für Sie alle Behördenwege und helfen Ihnen bei der Organisation der Trauerfeier.
Was tun bei Todesfall?
Nach dem Eintreten eines Sterbefalles muss ein Arzt den Tod feststellen.
Weiters muss eine Meldung beim Standesamt erfolgen. Diesen Schritt übernehmen wir gerne für Sie.
Nehmen Sie daher ehestmöglich mit der Lagrange Bestattungs GmbH Kontakt auf, damit wir Ihnen in dieser schwierigen Phase die ersten Schritte abnehmen können. Wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie unter 02252 / 761 73 erreichbar.
Todesfeststellung
Bei Sterbefällen in der Wohnung ist ein Arzt zu verständigen, damit dieser die Totenfeststellung vornimmt. Ohne einer Todesfeststellung darf kein Bestattungsunternehmen einen Verstorbenen abholen. Die/Der Verstorbene ist, bis die Totenbeschau erfolgt ist, in die nächstgelegene Kühlkammer zu überstellen.
Totenbeschau
Nur der jeweils zuständige Gemeindearzt darf die Totenbeschau vornehmen. Der Gemeindearzt stellt die Anzeige des Todes (Totenschein) aus. Erst nach erfolgter Totenbeschau darf die/der Verstorbene an einen anderen Ort gebracht werden.
Anzeige beim Standesamt
Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt beim Standesamt und übernimmt die Lagrange Bestattungs GmbH. Um dies für Sie erledigen zu können, benötigen wir Personaldokumente des/der Verstorbenen wie unten angeführt.
Beratungsgespräch beim Bestatter
Beim Beratungsgespräch werden alle Details zum Begräbnis besprochen und alle Fragen ausführlich beantwortet. Kernpunkte sind die Informationen zu Bestattungskosten und anfallende Gebühren, Festlegung des Bestattungstermines und Art der Bestattung, Gestaltung der Trauerfeier, Todesanzeige, Parte.
Zum Beratungsgespräch benötigen wir:
- Angaben zur verstorbenen Person: Geburts- und Sterbedatum, Geburtsort, Konfession, Familienstand, letzte Wohnadresse
- Daten des Auftraggebers (Anschrift, Telefonnummer)
- Grabnummer oder möglichst genaue Beschreibung der Grabstelle
- Angabe der Sozialversicherungsnummer sowie der Pensionsversicherungsanstalt
- Eventuell ein Foto für die Parte oder Andenkenbilder
- Falls vorhanden: Versicherungspolizzen (WIENER VEREIN, etc.)
- Kleider für die verstorbene Person
Für die Sterbeurkunde benötigen wir:
- Geburtsurkunde (vor 1.1.1939: Taufschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel mit der gültigen Adresse des letzten Hauptwohnsitzes
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (vor 1.8.1938: Trauungsschein)
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Gericht wird vom Standesamt automatisch verständigt und bestellt den nach Wohnort und Sterbedatum zuständigen Notar zum Gerichtskommissär. In dringenden Fällen kann der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden. Ansonsten werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme bestellt.
Mitzubringen sind die Personaldokumente, sämtliche Rechnungen über die Bestattungskosten (Rechnung der Bestattung, aber auch z. B. Blumen, Totenmahl, Friedhofsgebühren), Kosten eines Grabmales, Kosten die durch die letzte Krankheit verursacht wurden usw. Weiters müssen Name, Beschäftigung und Alter der nächsten Angehörigen angegeben und - falls vorhanden - ein Testament vorgelegt werden.
Im Bezirk Baden gilt folgende Datumsregelung für die Zuteilung des Notars für die Verlassenschaftsabhandlung:
Monat | Zeitraum | Zuständiger Notar |
---|---|---|
Jänner - Dezember | 01. - 06. | Mag. Eva Benedikt |
Jänner - Dezember | 07. - 12. | Mag. Wilhelm Benedikt |
Jänner - Dezember | 13. - 18. | Mag. Roman Janda |
Jänner - Dezember | 19. - 24. | Mag. Rupert Benedikt |
Jänner - Dezember | 25. - 31. | Mag. Peter Pouzar |
Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend, d. h. Sie können jeden beliebigen Notar beauftragen, der dann von sich aus die Verlassenschaftsabhandlung übernimmt. Dies bringt Ihnen jedoch keinerlei Vorteile.
Auflösen von Verträgen oder Verpflichtungen
Folgende Verträge sind in den meisten Fällen zu beachten:
- Rundfunk- und Fernsehbewilligung
- Telefonanschluss
- Strom- und/oder Gasbezug
- Abonnements
- Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen
- Mietverträge
- Bankkonto (Daueraufträge!!!)
- KFZ-Zulassung (Wenn das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug vom Erben weiterbenutzt werden soll, so ist darauf zu achten, dass das KFZ lt. Kennzeichen vom Notar in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen wird.)
- Abmeldung eines Zweitwohnsitzes (Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch durch das Standesamt.)
- Zur Auflösung der Verträge ist die Kopie einer Sterbeurkunde vorzulegen.